SimpliServDocs

FinanzOnline

Anleitung zum Registrierkassen-Webservice in FinanzOnline mit Fokus auf die Seiten 60-62 des offiziellen Handbuchs.

→ Registrierkassen öffnen

Die Seiten 60 bis 62 des offiziellen BMF-Handbuchs für Registrierkassen erklären, wie du in FinanzOnline einen Webservice-Benutzer für die Registrierkasse anlegst und welche Eingabefelder erfüllt werden müssen. Der folgende Überblick fasst die Schritte zusammen.

Webservice-Benutzer anlegen

  1. Logge dich in dein FinanzOnline-Konto ein oder wechsle als Parteienvertreter auf den Klienten, für den du die Registrierkasse verwaltest.
  2. Navigiere über „Eingaben“ → „Registrierkassen“ und klicke auf „Anlegen eines Benutzers für Registrierkassen-Webservice“.
  3. Vergeben eine Benutzer-ID (8–12 Zeichen inklusive mindestens eines Buchstabens und einer Ziffer, ohne Umlaute oder Sonderzeichen) und eine PIN, die du zweimal eingibst. Die PIN ist zwischen 8 und 128 Zeichen lang, muss mindestens ein Buchstaben und eine Zahl enthalten und darf auch Umlaute sowie die folgenden Sonderzeichen nutzen: ! # $ % * + , - . / : ; = ? @ \ _ ( ) [ ] { } | ~.
  4. Speichere den neuen Benutzer – die Zugangsdaten (Benutzer-ID + PIN) verwendest du später für die RKSV-Übermittlung über den Webservice, und die Teilnehmer-Identifikation (TID) wird direkt nach dem Anlegen angezeigt.

Hinweis zu möglichen Einschränkungen

  • Die Benutzer-Identifikation darf weiterhin keine Umlaute oder Sonderzeichen enthalten, damit sie mit der FinanzOnline-Validierung kompatibel bleibt.
  • Die PIN ist hingegen deutlich flexibler: sie erlaubt Umlaute und die oben genannten Sonderzeichen auf bis zu 128 Zeichen Länge.
  • Halte fest, dass der generierte Webservice-Benutzer ausschließlich für den Registrierkassen-Webservice (plus ggf. Session-Webservice) gedacht ist, nicht für den normalen FinanzOnline-Login oder andere Webservices.

Handbuch-Quelle

Weitere Details, Screenshots und zusätzliche Hinweise findest du direkt im PDF der FinanzOnline-Schulung „BMF Handbuch Registrierkassen“ (Seiten 60–62).

Verwandte Themen

How is this guide?

On this page